Vermietung - Feuerwaffenstände

Die Feuerwaffenschießstände in der geschlossenen unterirdischen Raumschießanlage können von Vereinen, die einem Schießsportverband angeschlossen sind, von Behörden und Firmen gemietet werden.

Ein Modell ist z.B., dass dem Mieter die 15 Schützenpositionen (5x25m, 4x100m, 6x50m) für jeweils drei Stunden pro Monat ausschließlich zur Ausübung von Schießsport überlassen werden. Die Schießaufsicht während des Schießbetriebs obliegt dem Mieter. Die Standaufsicht darf ausschließlich von autorisierten und nach den Richtlinien des DSB Deutschen Schützenbundes e.V. (Standaufsicht, §10 AWaffV) geschulten Personen durchgeführt werden. Die Pflichten der Aufsichtspersonen ergeben sich aus § 11, Abs. 1 AWaffV.

Wenn Sie an einer Einmietung interessiert sind, beraten wir Sie gerne

1. Vorstand Jürgen Fischer

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